ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Acualis Travel S.L., nachfolgend „das Reisebüro“.

2. Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden vom Veranstalter, Ahorro Vacaciones, S. L., und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

 

1. Buchung

1.1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.

1.2. Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag ab dem Moment seiner Unterschrift bzw. schriftlichen oder telefonischen Zusage gebunden.

1.3. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden.

 

2. Buchungsbestätigung

2.1. Buchungen werden durch das Reisebüro schriftlich bestätigt.

2.2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Reisebüro auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

2.3. Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich persönlich übergeben bzw. per E-Mail als elektronisches Ticket oder per Post übermittelt. Voraussetzung für die Zustellung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.

2.4. Bei individuellen Rundreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Mail oder Post. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.

 

3. Haftung des Reisebüros

3.1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

3.2. Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.

 

4. Umbuchungen / Rücktritt

4.1. Der Reiseteilnehmer kann grundsätzlich jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

4.2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:

Bei Stornierung bis 40 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 39. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 70%
– am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

4.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer in der Regel verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

4.4. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

4.5. Die bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung fällige Stornogebühr variiert je nach Fluggesellschaft. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.

4.6. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten.

 

5. Hinweis auf besondere Bestimmungen

5.1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

5.2. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

5.3. Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

 

6. Zahlungsverkehr

6.1. Zahlungen sind spätestens bis 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Anzahlungen sind direkt bei Buchung bzw. zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

6.2. Zahlungen können erfolgen durch:

– Kreditkarte

– Überweisung

6.3. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern eingezogen werden.

6.4. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

6.5. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung und Versandt der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a.

 

7. Verjährung

7.1. Ansprüche hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.

7.2. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Sonstiges

8.1. Es gilt spanisches Recht.

8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

8.3. Gerichtsstand ist Zaragoza.

 

 

Acualis Travel, S.L.

E-Mail: info@acualistravel.de

Steuer-ID: B-50930973

Inhaber: Carlos Blázquez